Ich hab es satt! Immer wieder klebt Hundekacke an den Schuhen meiner Kinder. Weil Hundebesitzer die Haufen ihrer Vierbeiner einfach liegen lassen und auch dort Gassi gehen, wo es gar nicht erlaubt ist – zum Beispiel auf dem Spielplatz. Daniela Karberg, vom Ordnungsamt in Hilden, nennt vier Gründe, warum die Probleme mit Hundehaufen ein Dauerthema sind.

Grund 1: Zu niedrige Strafen

„Den Hundekot seines Vierbeiners nicht zu entsorgen ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet einen Ersttäter in Hilden 25 Euro“, erzählt Daniela Karberg vom Ordnungsamt in Hilden. Wir beide sind uns einig, das 10-fache würde
deutlich mehr wehtun und vielleicht würde der ein oder andere Hundebesitzer dann doch häufiger zum Hundekotbeutel greifen und den Hundehaufen einsammeln. Aber deutlich höhere Strafen scheitern an der Rechtsprechung.

Verbotsschilder helfen wenig. Foto: Gabi Schönemann / pixelio.de
Foto: ©Gabi Schönemann/pixelio.de

Dort ist nämlich der Aspekt der Verhältnismäßigkeit verankert. Die Strafe für einen Ersttäter muss dem Delikt angemessen sein und der Höhe nach im Verhältnis zueinander stehen, sonst würde die Strafe vor Gericht scheitern. Ein Zweittäter zahlt in Hilden übrigens immerhin schon das Doppelte an Strafe. Aber Kotsünder überhaupt zu erwischen, ist ziemlich schwierig. Auch weil eine Überwachung des gesamten Stadtgebietes rund um die Uhr nicht möglich ist und dafür zumindest in Hilden auch das Personal fehlt. Und Verbotsschilder schrecken nur die wenigsten ab.

Grund 2: Zu wenig Personal

Ein weiteres Problem: Personalmangel. In Hilden mit etwa 55.000 Einwohnern, sind ganze fünf Ordnungshüter in fünf Bezirken unterwegs, die Streife laufen. Erschreckend wenig. Klar, dass diese wenigen Mitarbeiter nicht überall zugleich sein können. Zumal deren Aufgabenliste lang ist. So werden sündige Hundehalter eher mal durch Zufall ertappt.

Dass die Trefferquote eher gegen null geht, liegt auch daran, dass die Mitarbeiter der Stadt in ihrer Uniform schon von weitem als solche zu erkennen sind. „Selbst der letzte Kacktüten-Verweigerer verhält sich vorbildlich, sobald er die Ordnungshüter sieht, so dass ein Ertappen auf frischer Tat nicht möglich ist.“, weiß Daniela Karberg aus Erfahrung. Das heißt, selbst wenn die Mitarbeiter in ihren Bezirken eigentlich „ihre Pappenheimer“ kennen oder zumindest einen bestimmten Verursacher vermuten, gelingt es oft nicht, diese Dingfest zu machen.

 Grund 3: Schwierige Beweislage

Bisher müssen Hundehalter auf frischer Tat ertappt werden, um sie zur Kasse zu bitten. Liegt der Hundehaufen erst mal da und keiner hat’s gesehen, ist es zu spät. Keine Beweise in Sicht, die vor einem gerichtlichen Verfahren standhalten würden.

Das waren nur einige der fiesen Tretminen im Park. Foto: Schilling
Das waren nur einige der fiesen Tretminen im Park. Foto: Schilling

Ein weiteres Problem: Bei „Kotverstößen“ kann man, selbst wenn man den Hund ermitteln könnte, nicht einfach den Halter für die Tretmiene haftbar machen. Laut der herrschenden Rechtsprechung haftet immer derjenige, der den Hund gerade ausführt. Im Zweifel kann sich der Besitzer also heraus reden: „Ich habe den Hund gar nicht ausgeführt.“ Rechtlich ist die Schuld ohne eindeutige Identifizierung der Person jedenfalls nur schwer einwandfrei zu belegen. Bei Verkehrssündern ist das übrigens anders. Hier muss der Halter des Fahrzeugs nach der Straßenverkehrsordnung für das Knöllchen an der Autoscheibe aufkommen, unabhängig davon, wer gefahren ist oder aber er muss den Fahrer benennen.

Auch private Anzeigen gegen Hundebesitzer laufen oft ins Leere, weil die Beweislage so schwierig ist. Daniela Karberg ermutigt dennoch Bürger bei konkreten Kenntnissen Anzeige zu erstatten: „Allein, wenn ein Hundehalter ein Schreiben von uns erhält mit dem Betreff ‚Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens‘, erhoffen wir uns Denkprozesse anstoßen zu können. Dennoch sollten Anzeigen nur erstattet werden, wenn man die Person namentlich kennt, oder deren Adresse bzw. das Autokennzeichen weiß und wenn man bereit ist auch als Zeuge in einem möglichen Prozess auszusagen.“

Grund 4: Technik mit zu vielen Hindernissen

Vor diesem Hintergrund erscheint die Möglichkeit, Kotsünder mit Hilfe von DNA-Tests ausfindig zu machen, eine tolle Lösung zu sein. Das klingt auf den ersten Blick recht simpel. Alle Hunde würden per Speichel-Abstrich in einer Datenbank erfasst. Das Erfassen auf frischer Tat hätte ein Ende. Denn so könnte auch später noch nicht ordnungsgemäß entsorgter Hundekot analysiert und dem Hund eindeutig zugeordnet werden.

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Foto: ©Sigrid Roßmann/pixelio.de

Das Interesse einiger Kommunen ist groß. Konkret in Angriff genommen hat es bisher jedoch noch keine. Denn auch dieser Weg ist gespickt mit einigen Hindernissen. Auch Hilden hat dieser Idee daher bereits eine Absage erteilt, wie ich von Daniela Karberg erfahre: „Der bürokratische und finanzielle Aufwand, der betrieben werden müsste, um die Datenbank einzuführen, zu pflegen, die Kotproben zu nehmen und mit der Datenbank abzugleichen, steht nicht im Verhältnis zur Schwere der Ordnungswidrigkeit. Zudem gibt es in Fachkreisen durchaus auch kritische Stimmen, dass eine eindeutige Identifizierung des Hundes durch eine Kotprobe nicht möglich ist. Der aufgefundene Kot könnte z.B. durch Urin, welchen ein anderer Hund aus Markierungsgründen hinterlassen hat, verunreinigt sein. In solchen Fällen würde man nicht eindeutige Ergebnisse erhalten, welche vor Gericht dann auch nicht standhalten würden. Und was ist mit Hunden, die gar nicht innerhalb des eigenen Stadtgebietes wohnen? Deren DNA wäre in der Datenbank der jeweiligen Stadt gar nicht erst erfasst.“

Nur, wenn tatsächlich ALLE Hunde in der Datenbank erfasst wären und es eine bundesweite oder zumindest landesweite Datenbank gäbe, würde diese Idee vielleicht funktionieren. Doch das Vorhaben würde schon daran scheitern, dass sich bei freiwilliger Abgabe der DNA-Proben des Hundes viele Hundehalter weigern würden, diese abzugeben. Doch was macht eine Kommune mit Hundehaltern, die die Registrierung nicht wollen? Inwieweit ist es rechtlich möglich, Hundehalter zur Registrierung zu zwingen?

Und was ist eigentlich mit Katzenbesitzern? Katzen verursachen als Freigänger auch Dreck, nicht nur auf dem Spielplatz. Hundehalter haften, Katzenbesitzer hingegen nicht? Außerdem… wo fängt das an, wo hört das auf? Sollen wir als nächstes die DNA-Spuren in weggeworfenen Zigaretten-Kippen überprüfen und dafür von jedem Bürger eine DNA-Probe einfordern? Fragen über Fragen…

Bleibt der Dialog?

Es sieht so aus, als seien Strafen kein wirksames Mittel, um ein Umdenken zu bewegen. Auch der DNA-Test scheint nicht so schnell zu kommen. Aber was dann? Daniela Karberg ist sich sicher: „Ein gangbarer, wenn auch mühsamer Weg ist es, immer wieder an die Hundehalter zu appellieren, für Verständnis zu werben und sie zum Umdenken zu bewegen. Aktionen und Kampagnen nach dem Motto ‚Bürger für eine saubere Stadt‘ könnten hilfreich sein, um Hundehalter zu sensibilisieren. Wenn alle bei sich selbst anfangen und achtsamer mit ihrem Wohnumfeld umgehen, dann erreichen wir etwas.“

Tütenbehälter für Hundebesitzer
Foto: ©rike/pixelio.de

Klingt prinzipiell gut. Aber ob Städte und Kommunen in Zeiten knapper Kassen für solche Aktionen und Kampagnen tatsächlich Gelder bereitstellen? In Hilden, sagt Daniela Karberg, wurden immerhin erste Gespräche über entsprechende Aufklärungskampagnen geführt. Aktuell werden jedoch überwiegend noch Ideen und Informationen gesammelt und entwickelt, so dass eine Entscheidung, wie es mit den Hundehaufen in Hilden weitergeht, noch nicht gefallen ist. Und das dürfte in anderen Städten ähnlich sein. Es bleibt spannend.

Was ist mit euch? Seid ihr genauso von Hundehaufen genervt wie ich? Welche Erfahrungen habt ihr mit Hundehaltern bzw. als Hundehalter gemacht? Funktioniert der Dialog oder gibt es sogar noch einen anderen Weg, um Tretminen zu reduzieren? Freue mich über eure Kommentare.

Titel-Foto: Keine Hundekacke auf dem Spielplatz! © Annette (pixelcat) / pixelio.de