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Spielplätze sollen Orte sein, an denen Kinder sich nach Herzenslust austoben und gemeinsam spielen. Dennoch können sich auf Spielplätzen durchaus auch Unfälle ereignen, die manchmal Kosten nach sich ziehen.
Die meisten Spielplatz-Unfälle gehen glimpflich aus … eine Schramme, eine kleine Beule, ein blutiges Knie. Solche Wunden sind bald verheilt und der Schreck vom Unfall in der Regel schnell vergessen. Selten kann ein Unfall auf dem Spielplatz jedoch auch zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn in einigen Fällen ist es nicht ohne weiteres möglich, eine bestimmte Person für den Unfall zur Verantwortung zu ziehen. Kommt es in diesem Zusammenhang hinsichtlich der Haftung zu einem Streitfall, muss ein Gericht über den individuellen Einzelfall entscheiden.
Ein Unfall auf dem Spielplatz kann Kosten verursachen
Unfälle auf dem Spielplatz können direkte Kosten nach sich ziehen, etwa für Behandlungen bei Ärzten oder im Krankenhaus. Den ersten Ansprechpartner stellt in einem solchen Fall die Unfallversicherung oder die Krankenkasse des Kindes dar. Unter Umständen steht dieser jedoch das Recht zu, die Schadensumme von demjenigen zurückzufordern, der für den Unfall die Verantwortung trägt. Dies könnte beispielsweise ein anderes Kind, die Aufsichtsperson oder der Spielplatzbetreiber sein. Kosten können aber auch entstehen, wenn der Nachwuchs auf dem Spielplatz so wild herumtobt, dass dieser elterliches Eigentum beschädigt, wie beispielsweise das neue Tablet. In diesem Fall lohnt sich eine vorhandene Gegenstandsversicherung. Weitere Informationen zu diesem praktischen Schutz finden Eltern beispielsweise hier.
Wer ist für die Sicherheit auf Spielplätzen verantwortlich?
Spielplätze werden entweder von Kommunen oder von privaten Unternehmen betrieben. Dass sich ein Spielplatz als sicher zeigt, liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Betreibers. Diesem kommt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu. Mit dieser geht einher, dass sämtliche zumutbare und notwendige Maßnahmen ergriffen werden müssen, um zu vermeiden, dass den Besuchern ein Schaden zugefügt wird oder dass Unfälle durch unvorhersehbare Gefahren ausgelöst werden, wie z. B. ein kaputtes Spielgerät. Manchmal müssen allerdings die Gerichte entscheiden, welche Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen auf dem Spielplatz in dem jeweiligen Einzelfall tatsächlich notwendig gewesen wären und ob der Betreiber haftungspflichtig ist.
Spielplatzsicherheit: Was tun Betreiber, um die Sicherheit auf Spielplätzen zu gewährleisten?
Wann muss der Spielplatzbetreiber haften?
Für öffentliche Spielplätze trägt die jeweilige Kommune die Verantwortung. Damit muss diese auch für Unfälle haften – allerdings nur dann, wenn diese ihre Verkehrssicherungspflicht nachweislich verletzt hat. Ein Haftungsfall für den Betreiber liegt beispielsweise vor, wenn ein Kind etwa auf einem Balancierbalken spielt, sich aber plötzlich das Halteseil löst, das Kind zu Boden stürzt und sich den Arm bricht. In diesem Fall muss die Kommune haften, denn diese trägt die Verantwortung für die Sicherung des Seils.
Anders gestaltet sich die Sachlage allerdings, wenn sich bei der normalen Nutzung eines Spielgerätes ein Unfall ereignet. Zum Beispiel, wenn ein Kind von einer Schaukel abspringt, unglücklich im ausreichend verteilten Sand (Fallschutz) landet und sich den Fuß verknackst. Das Kind handelt dann nämlich eigenverantwortlich und nimmt ein gewisses Risiko in Kauf. Stürzt ein Kind von einem Klettergerüst, liegt ebenfalls keine Haftungspflicht der Kommune vor – vorausgesetzt, um das Klettergerüst herum befindet sich ein ausreichender Fallschutz und der Sturz wurde nicht durch einen Mangel am Spielgerät selbst verursacht.
Die Aufsichtspflicht der Eltern
Achtung: Für Eltern besteht eine Aufsichtspflicht auf dem Spielplatz. Diese richtet sich nach der persönlichen Reife, dem Alter und der Einsichtsfähigkeit ihres Nachwuchses. Entscheidend dafür, wie ernst die Eltern ihre Aufsicht nehmen müssen, ist zudem auch die individuelle Situation beziehungsweise ihr verbundenes Risiko. Für öffentliche Spielplätze lautet die Empfehlung, dass Kinder bis drei Jahren nur unter strenger elterlicher Aufsicht schaukeln, rutschen und klettern sollten. Im Alter zwischen vier und sieben Jahren ist keine ständige Überwachung mehr nötig. Kinder, die jedoch bereits in der Vergangenheit häufiger fremde Gegenstände beschädigt haben oder sich generell sehr riskant verhalten, sollten allerdings enger im Auge behalten werden.
Titel-Foto: Ein Spielplatz lädt Kinder zum Spielen und Lernen ein. © Rudy & Peter Skitterians/pixabay.com
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